08.12.2021
Ein Koalitionsvertrag ist immer wieder ein komplexes Bündel von Absichtserklärungen und Vereinbarungen, mit denen die politischen Richtlinien und Grundlagenentscheidungen der nächsten Regierung verabschiedet werden. Was im Einzelnen daraus wird, zeigt sich immer erst im Laufe der Zeit und wird maßgeblich von den großen Ereignissen und Entwicklungen im Land und auf der Welt beeinflusst. Das beste Beispiel ist die Corona Pandemie, die tief ins politische Geschehen eingegriffen hat. Für die Transportbranche und den Güterverkehr haben sich die Koalitionäre auf einige Punkte verständigt, die wir kurz zusammenfassen möchten.
Die Ausweitung der Maut auf LKW schon ab 3,5 Tonnen soll ab 2023 kommen. Ein geplanter CO2-Zuschlag soll allerdings so gestaltet werden, dass eine Doppelbelastung durch die jetzige CO2-Abgabe ausgeschlossen wird. Wenn jetzt gesagt wird, dass die Mehreinnahmen “für die Mobilität” eingesetzt werden sollen, kann das natürlich viel bedeuten. Jedenfalls will man die Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur erhöhen und langfristig absichern. Dazu gehört neben mehr Erhalt und Sanierung der Autobahnen auch der Ausbau von LKW-Stellflächen rund um Autobahnen, die telematisch ausgerüstet sind. Für die LKW-Fahrer sollen bessere Arbeitsbedingungen und Sozialstandards erreicht, der um sich greifenden Fachkräftemangel in der Branche soll wirksam bekämpft werden.
Das “Wie” wird bei solchen Absichtserklärungen immer ausgeklammert, das gilt auch für den beabsichtigten Abbau der Bürokratie und einer modernen Qualifizierung. Jedenfalls sollen Schwertransporte leichter genehmigt werden. Die weitere Förderung des nachträglichen Einbaus von Abbiege-Assistenzsystemen steht ebenso auf dem Plan wie die zukünftige Verhinderung der Abschaltung der Notbrems- und Abstandsassistenten. Wie in praktisch allen Koalitionsverträgen der vergangenen 20 Jahre steht auch die Steigerung des Güterverkehrs auf der Schiene auf 25% im Programm, der Personenverkehr soll sich sogar verdoppeln.