Neues Mobilitätspaket tritt in der EU in Kraft

Neues Mobilitätspaket tritt in der EU in Kraft

28.02.2022

Seit dem 2. Februar gilt in den Ländern der EU ein neues Gesetzespaket, in dem u.a. die Entsendung von Fahrern ins EU-Ausland neu geregelt wird. Die Auflagen sowohl für einzelne Fahrten wie einen Einsatz auf Dauer haben sich deutlich verschärft. Jedoch haben verschiedene Länder der EU diese Regelungen noch nicht ins nationale Recht übernommen. Das ist aber nötig, damit die Einhaltung der Regeln überwacht und ihre Verletzung sanktioniert werden kann. Es steht sogar bereits ein Kontrollsystem mit einem Meldesystem zur Verfügung, mit dem die Unternehmen die Entsendung der Fahrerinnen und Fahrer an die Behörden melden können. Doch dieses Kontrollsystem wird ebenfalls nicht überall eingesetzt. Zwar gibt die EU-Kommission die Namen der betreffenden Staaten nicht bekannt, aber sie droht jetzt offiziell mit Vertragsverletzungsverfahren, wenn nicht zügig gehandelt wird. Mit den Verordnungen aus dem Gesetzespaket sollen die Zugänge der Spediteure zum EU-Markt reguliert werden. Dabei werden z.B. Tachografen in den Fahrzeugen eingesetzt, die jeden Grenzübertritt automatisch dokumentieren sollen. Deren Einsatz ist erst ab dem August 2023 Vorschrift und noch stehen diese Geräte nicht zur Verfügung. Seit dem 2. Februar müssen die Fahrer diesen Eintrag aber manuell vornehmen. Manche Transportunternehmen sehen ihren geschäftlichen Erfolg stark bedroht. So hat sich z.B. 2021 die Zahl der polnischen Unternehmen auf 46 verdoppelt, die einen zusätzlichen Firmensitz in Deutschland angemeldet haben – und weitere werden folgen.