26.09.2022
Bislang galt für alle im Ausland eingesetzten schweren Nutzfahrzeuge die Rückkehrpflicht ins Heimatland innerhalb von 8 Wochen. Das hatten die Verbände unter anderem deshalb kritisiert, weil diese Auflage für Anhänger und Auflieger aufgrund der fehlenden Fahrtenschreiber gar nicht zu kontrollieren sei. Die EU-Kommission ist jetzt dieser Argumentation gefolgt. In Zukunft gilt diese Vorschrift ausdrücklich nur noch für “motorisierte Fahrzeuge” und “motorisierte Fahrzeugkombinationen”.
Die grundsätzliche Klage gegen die gesamte Regelung läuft aber weiter. Diese galt mit dem Mobilitätspakt seit Februar des Jahres. Im Oktober soll jetzt der Generalanwalt des EuGH seine Einschätzung dazu mitteilen – und dieser folgt der Europäische Gerichtshof üblicherweise.