Aufhebung des Sonntagsfahrverbots für Energietransporte

Aufhebung des Sonntagsfahrverbots für Energietransporte

19.09.2022

Zumindest in Hessen, Niedersachsen und Sachsen dürfen bis zum 1.1.2023 auch Sonntags die Tankfahrzeuge mit Mineralöl und Flüssiggas unterwegs sein. Der Grund dafür liegt auf der Hand. Die jeweiligen Ministerien erkennen die Knappheit der fossilen Brennstoffe an und wollen die Versorgung mit der Ausnahmegenehmigung erleichtern. Zuletzt hatten die Transportkapazitäten auf den Wasserstraßen und Schienenwegen stark nachgelassen – nicht zuletzt wegen der niedrigen Wasserpegel der wichtigsten Flüsse wie vor allem dem Rhein.