17.09.2021
Ein neues Gutachten hat ergeben, dass das Nachtfahrverbot für schwere Diesel-LKW in Tirol nicht mit dem EU-Recht zu vereinbaren ist. Erstens betrifft es einseitig nur den Transit-Verkehr, während der Quell- und Zielverkehr in Tirol weiterhin gestattet ist. Zweitens verstößt es eindeutig gegen den geltenden Grundsatz des freien Warenverkehrs innerhalb der EU. Das seit 1.1. 2021 geltende Nachtfahrverbot hat zu einigen Problemen geführt, die sowohl für die Trucker als auch für die Logistik-Planung der Transportunternehmen Auswirkungen haben.
Der Gutachter, ein Dozent für Europarecht an der Universität Innsbruck, stellt zudem fest, dass der offizielle Zweck des Verbots eh nicht erreicht wird. Die Gesamtzahl der Transporte sinkt ja nicht, sondern wird einfach nur auf den Zeitraum am Tag verschoben. Damit steigt also die Luftqualität sicher nicht. Im Gegenteil, die Probleme verschärfen sich nur, denn es kommt zu Staus auf den überlasteten Straßen. Ob sich Tirol allerdings solch einem Gutachten beugt, bleibt abzuwarten.