31.10.2022
Genauer ausgedrückt, das neue Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) wird ab dem 1. Januar 2023 in Kraft treten. Allerdings hat schon der erste Verband bei der Bundesregierung den Antrag gestellt, das Gesetz zu verschieben. Sicher kann man nachvollziehen, dass das Gesetz im Interesse der Humanität und der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung der Welt sinnvoll ist. Schließlich geht es darum, dass nur noch solche Lieferketten Bestand haben sollen, bei denen jeder Teil, also jeder Lieferant, die Menschenrechte einhält. Doch die Kontrolle dieser Einhaltung ist eine Mammutaufgabe, an der jedenfalls viele Transportunternehmen zunächst einmal zu scheitern drohen. Es geht allein schon um die Zusammenlegung aller dazu benötigten Daten und Datenbänke auf vergleichbare Formate, die im weltweiten Handel dafür nötig sind.
Das nächste ist die Zertifizierung der Lieferanten selbst, ein schwieriges Unterfangen. Bei der derzeitigen Überlastung der Transportunternehmen mit Treibstoffkosten, Lieferengpässen und Fahrermangel sollte die Realisierung vielleicht wirklich etwas warten dürfen. Es sind zunächst nur Unternehmen über 3.000 Mitarbeitern betroffen, aber nur in der Konsumgüterbranche kann man von Fortschritten sprechen. Der große Teil der Transportunternehmen oder z.B. die Unternehmen im Maschinen- und Anlagenbau kennen nach den Ergebnissen einer Studie derzeit noch nicht mal die Anforderungen, die genau auf sie zukommen.