Neue Antriebe für Nutzfahrzeuge: Umrüsten oder Neu kaufen?

Neue Antriebe für Nutzfahrzeuge: Umrüsten oder Neu kaufen?

23.04.2021

Wir hatten in unseren News über die ehrgeizigen Ziele des Europaparlaments in Bezug auf den Klimawandel berichtet. Nun verkündeten Vertreter der EU-Kommission und des Parlaments die endlich erzielte Einigung zur weiteren Verschärfung der angestrebten Klimaziele. Statt der bisher vereinbarten 40% unterhalb der Werte von 1990 gelten jetzt 55% als beschlossene Sache.

Diese Zahl war von den EU-Regierungschefs eigentlich schon Ende 2020 bekannt gegeben worden, doch das Parlament hatte mehr verlangt. Es sollte eine realistischere und schärfere Berechnungsmethode angewendet werden, die als Vorgabe sogar 60% enthielt. Damit konnte man sich jedoch nicht durchsetzen. Während die einen die neue Vereinbarung als historisch feiern, kritisieren z.B. die Grünen, dass mit “Rechentricks” das Pariser Klimaabkommen hintergangen würde.

Aber gleich welcher Meinung man sich anschließt: Die jetzt festgelegte Marge bleibt eine riesige Herausforderung. Denn im Zeitraum zwischen 1990 und 2020 ist die Ausschüttung von klimaschädlichen Gasen “nur” um 25% verringert worden. Jeder zumindest in der Transportbranche weiß, was für Anstrengungen dazu nötig waren. Jetzt sollen in den nächsten neun Jahren also weitere 30% dazukommen. Das Endziel stellt die Klimaneutralität im Jahr 2050 dar.

Dazu passend hat das Bundesverkehrsministerium jetzt einen Kriterienkatalog vorgestellt, der “empfohlene Mindeststandards” für die Umrüstung der Nutzfahrzeuge in Zukunft enthält. Ausgangslage ist das Klimaschutzprogramm der Bundesregierung, das vorsieht, dass bis zum Jahr 2030 33% der Fahrleistung im schweren Güterverkehr auf der Straße elektrisch oder zumindest auf Grundlage strombasierter Kraftstoffe erfolgen soll.

Dazu gehören dann sowohl die Transporter mit Akkuantrieb wie die LKW und SZM, die auf der Basis von Wasserstoff arbeiten. Das Bundesverkehrsministerium hatte dazu eine Task-Force gegründet, die mit 60 Akteuren aus der Branche diesen Katalog erarbeitet hat. Das Ministerium hat 2021 eine neue Richtlinie für Nutzfahrzeuge herausgebracht, die entsprechende Förderungen für die Anschaffung von Neufahrzeugen oder die Umrüstung auf solche Antriebe bieten wird.

Die Richtlinie soll dieser Tage in Kraft treten. Der Bericht kann zusammen mit dem Kriterienkatalog auf der Website des Verkehrsministeriums unter dem Schlagwort ergebnisbericht-umruestung-nutzfahrzeuge.pdf heruntergeladen werden.