BG Verkehr mit Empfehlungen für den Gesundheitsschutz

BG Verkehr mit Empfehlungen für den Gesundheitsschutz

30.06.2020

Der Corona Virus hat uns alle erstmal kalt erwischt. Zwar existierten ja schon lange Warnungen aus China, aber was uns da allen blühen würde, konnte sich anfänglich keiner so recht vorstellen. Immerhin lag dann schon Mitte April ein Papier mit Maßnahmen für einen zeitlich befristeten Infektionsschutz vor. Der “Arbeitsschutzstandard SARS-CoV-2” stellte verbindliche Arbeitsschutzregelungen vor. Dieser Katalog vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung musste natürlich einen sehr allgemeinen Charakter haben, der höchstens als Richtlinie herhalten konnte. Ganz abgesehen davon hatten z.B. die Berufskraftfahrer wie viele andere systemrelevant arbeitende Kollegen noch mit ganz anderen Problemen zu kämpfen.

Aber sofort machten sich die Experten der verschiedenen Wirtschaftszweige an die Ausarbeitung spezifischer Richtlinien. Für die Trucker ist die Berufsgenossenschaft Verkehr zuständig. Neben den technischen, organisatorischen und personenbezogenen Maßnahmen aus dem Arbeitsschutzstandard liegt jetzt auch ein sogenanntes Faktenblatt vor. Das Papier “Infektionsschutz im Güterverkehr” steht überall zum Download bereit. Wer sich die beiden Unterlagen etwas genauer ansieht wird jedoch nicht viel Neues entdecken. Der Arbeitsschutzstandard betont die Wichtigkeit der flachen Infektionskurven, die auf der Arbeit durch Nase-Mundschutz-Masken gesichert werden sollen, wenn der Mindestabstand nicht einzuhalten ist. Personen mit ungeklärten Atemwegssymptomen dürfen nicht im Betrieb bleiben. Die technischen, organisatorischen und personenbezogenen Maßnahmen sehen u.a. Abstand, Händereinigung, Schutzmasken, Homeoffice und die Einschränkung von Dienstreisen vor.

Im Faktenblatt für den Güterverkehr vom 6. Mai ging man dann nach drei Wochen Arbeit näher auf die Lage der Fahrer ein. Zusammengefasst sind folgende Empfehlungen aufgenommen:

  • Kontaktfreies Arbeiten z.B. durch abfotografierte Lieferpapiere mit Unterschrift.
  • Zeitliches Entzerren des Schichtverkehrs zur Minimierung der Kontakte der Fahrer.
  • Händewaschen, Händedesinfektion und Unterstützung des Fahrpersonals durch sanitäre Möglichkeiten bei der Abholung und Anlieferung.
  • Mitnahme von Proviant auf der Fahrt.
  • Reinigung aller Flächen mindestens bei Fahrerwechsel, eigene Handtücher.
  • Gutes Lüften der Fahrerkabinen und Arztbesuch bei ersten Krankheitszeichen.

Wie gut, dass uns schon im März und April Empfehlungen vorlagen, in denen um einiges detaillierter auf die Problematik eingegangen wurde.