11.03.2011
Schon 1936 wurden von der Internationalen Handelskammer (ICC) in Paris freiwillige Regeln zur Auslegung handelsüblicher Vertragsformeln im internationalen Warenhandel verfasst.
Die Incoterms legen fest welche Transportkosten der Verkäufer, welche der Käufer zu tragen hat und wer im Falle eines Verlustes oder bei Beschädigungen das finanzielle Risiko trägt.
Seit dem 1. Januar 2011 gelten die neuen Incoterms 2010.
Folgendes hat sich geändert:
- Nutzung der Incoterms nicht nur international, sondern auch national
- Reduzierung von 13 auf 11 Klauseln (DAT und DAP ersetzen DEQ, DAF, DES und DDU)
- Gliederung in allgemeingültige Klauseln sowie in Klauseln ausschließlich für den See- und Binnenschiffstransport
- Vorangestellte Anwendungshinweise verbessern die Verständlichkeit sowie die Anwendungssicherheit
- Elektrische Kommunikation wird der Kommunikation in Papierform gleichgestellt